Kommunen aufgepasst

Wie Sie ja bereits alle wissen, trat am 12. Oktober 2021 das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Kinder im Grundschulalter haben dann einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Diese soll allen Schülerinnen und Schülern bessere Chancen zur Teilhabe bieten sowie deren Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Dies stellt Sie, die Gemeinden, die ja ohnehin ständig mit der Schaffung von Kitaplätzen beschäftigt sind vor zusätzliche Aufgaben. Vielerorts fehlen dafür noch immer Einrichtungen. Nötiger Platz ist begrenzt. Zudem sind viele Schulen und Kitas renovierungsbedürftig.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Neuordnung Ihres Betreuungsangebots. Wir schauen uns Ihre Situation genau an und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen neue Konzepte. Hierfür erstellen wir Machbarkeitsstudien und Kostenprognosen. Die planerische und bauliche Umsetzung liegt bei uns in besten Händen. Seit Jahren befassen wir uns mit dem Bau (Neubau, Erweiterung, Sanierung) von Kitas im öffentlichen und gewerblichen Bereich. Hierzu kommt jetzt immer mehr das Thema der Sanierung und Erweiterung von Schulen. Somit sind wir bestens gerüstet, für Sie Ganztagesbetreuungsangebote zu realisieren.

Hier finden Sie zusätzliche Infos zur Schulkindbetreuung

Fotos: © P. Schmidt

 

 

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